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Artikel 2 - Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (EGKuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2015 NutzZG § 2

In § 2 Absatz 2 Satz 1 des Nutzungszuschlags-Gesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1720, 1724), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 291a Abs. 7 Satz 4 Nummer 1 und 2" durch die Wörter „§ 291a Absatz 7 Satz 5 Nummer 1 und 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EGKuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGKuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1604
Artikel 5 PsychThAusbRefG Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
... 1 des Nutzungszuschlags-Gesetzes vom 22. Juni 2005 (BGBl. I S. 1720, 1724), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2408 ) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Zahnärzte" ein Komma und werden die ...