§ 2 - Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators (FHKBeauftrV)

V. v. 04.01.2018 BGBl. I S. 122 (Nr. 3)
Geltung ab 01.02.2018; FNA: 96-1-54 Luftverkehr

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Februar 2018 FPKBeauftrV

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2072), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1526) geändert worden ist, außer Kraft.



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