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Artikel 2 - Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 11. April 2017 KVLG 1989 § 40, mWv. 1. Januar 2018 § 46

Das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 20 Absatz 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 40 Absatz 5a Satz 1 werden die Wörter „das 0,2060fache der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „der sich aus § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ergebende Wert" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2018

2.
§ 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter „der Maßgabe anzuwenden, dass" durch die Wörter „den Maßgaben anzuwenden, dass Absatz 4a nicht angewendet wird und" ersetzt.

b)
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Die Satzung kann vorsehen, dass Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden."

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 2 HHVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 HHVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HHVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 HHVG Inkrafttreten
... treten am 1. August 2017 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 16a bis 16c, die Artikel 1d und 2 Nummer 2 treten am 1. Januar 2018 in Kraft. (4) Artikel 1 Nummer 12 tritt am 30. April 2018 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Artikel 6 MuSchRNG Folgeänderungen
... Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 778 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(3a) Die Satzung kann ...