Artikel 2 - Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 SGB III § 54a, § 57, § 180, mWv. 25. Juli 2017 § 131b

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 54a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Nummer 2 wird nach dem Wort „Seearbeitsgesetzes" ein Komma und werden die Wörter „nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „auf einen" die Wörter „nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder" eingefügt.

2.
In § 57 Absatz 1 werden nach den Wörtern „oder nach" die Wörter „Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder" eingefügt.

abweichendes Inkrafttreten am 25.07.2017

3.
In § 131b Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2017" durch die Angabe „31. Dezember 2019" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


4.
Dem § 180 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Abweichend von Satz 1 ist die Dauer einer Vollzeitmaßnahme der beruflichen Weiterbildung auch dann angemessen, wenn sie nach dem Pflegeberufegesetz nicht um mindestens ein Drittel verkürzt werden kann; insoweit ist Satz 2 nicht anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 2 PflBRefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 PflBRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 PflBRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 53 bis 56 am Tag nach der Verkündung in Kraft, gleichzeitig treten die Artikel 1a, 1b und 2 Nummer 3 in Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 26 bis 36 und 66 am 1. Januar 2019 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1117
Artikel 1 SozRÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 130 Absatz 9 Satz ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 50
§ 2 UStSchlFestV
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581 ) geändert worden ist, jeweils mit Stand vom 30. Juni maßgebend. (4) Für ... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581 ) geändert worden ist, als Jahressumme maßgebend. (5) Dem Schlüssel ...


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