Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
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§ 2 - Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2019 (TeleFinV 2019)

V. v. 04.02.2019 BAnz AT 08.02.2019 V1
Geltung ab 09.02.2019 bis 31.12.2019; FNA: 860-5-37-12 Sozialgesetzbuch

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2020 TeleFinV 2019

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und am 31. Dezember 2019 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Februar 2019.



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