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§ 2 - Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)

Artikel 1 V. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 933 (Nr. 25); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.10.2020; FNA: 2123-6 Zahnärzte und Dentisten
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§ 2 Gliederung und Dauer



(1) Die zahnärztliche Ausbildung umfasst

1.
ein Studium der Zahnmedizin an einer Universität in einem Umfang von 5.000 Stunden und mit einer Dauer von fünf Jahren,

2.
eine Ausbildung in erster Hilfe,

3.
einen Pflegedienst von einem Monat,

4.
eine Famulatur von vier Wochen und

5.
die Zahnärztliche Prüfung.

(2) Die Zahnärztliche Prüfung besteht aus

1.
dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung,

2.
dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und

3.
dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.

(3) Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt fünf Jahre und sechs Monate.



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Frühere Fassungen von § 2 ZApprO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
vom 22.09.2021 BGBl. I S. 4335

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 82 ZApprO Modellstudiengang (vom 01.10.2021)
... der von den Vorgaben dieser Verordnung dahingehend abweicht, dass 1. von den in § 2 Absatz 2 vorgesehenen Prüfungsabschnitten der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ...
§ 134 ZApprO Abweichende Regelungen (vom 01.10.2021)
...  (5) Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 kann frühestens ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen ... ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 frühestens ab dem 10. Juli 2024 durchgeführt werden. Abweichend von Satz 1 ... für Studierende nach Absatz 4, der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 ... 2 Nummer 2 ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 wird ab dem 10. Juli 2024 durchgeführt. (6) Ist eine Berechnung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... durch die Wörter „des in Absatz 1 genannten Ziels" ersetzt. 3. In § 2 Absatz 1 Nummer 3 wird das Wort „Krankenpflegedienst" durch das Wort „Pflegedienst" ... 2 entsprechend. (5) Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 kann frühestens ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen ... ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 frühestens ab dem 10. Juli 2024 durchgeführt werden. Abweichend von Satz 1 wird für ... für Studierende nach Absatz 4, der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 ... 2 Nummer 2 ab dem 10. Juli 2022, der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 wird ab dem 10. Juli 2024 durchgeführt. (6) Ist eine Berechnung der ...