§ 314b (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFlexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 1 FlexReG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... gefasst: „§ 313a (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 314b wird wie folgt gefasst: „§ 314b (weggefallen)". ... d) Die Angabe zu § 314b wird wie folgt gefasst: „§ 314b (weggefallen)". 2. § 5 Absatz 4 wird wie folgt ... gestrichen. e) Absatz 7 wird aufgehoben. 40. Die §§ 313a und 314b werden aufgehoben. ...
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