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§ 31 - Waffengesetz (WaffG)

Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 228 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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§ 31 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 31 WaffG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2020Artikel 1 Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
vom 17.02.2020 BGBl. I S. 166
aktuell vorher 06.07.2017Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
vom 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
aktuell vorher 25.07.2009Artikel 3 Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
aktuellvor 25.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 31 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28a WaffG Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung (vom 01.09.2020)
 
Zitat in folgenden Normen

Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung (WaffGBundFreistV)
V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 2 WaffGBundFreistV Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts
... sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten, h) die §§ 29 bis 32 sowie § 33 Absatz 1 und 2 über das Verbringen und die Mitnahme von Waffen oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... Verordnungsermächtigung". c) Die Angaben zu den §§ 29 bis 31 werden wie folgt gefasst: „§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in ... oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten § 31 (weggefallen) ". d) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „§ ... dieses Gesetzes an Bord des Seeschiffes" ersetzt. 16. Die §§ 29 bis 31 werden durch die folgenden §§ 29 und 30 ersetzt: „§ 29 ... sie dem Dritten." c) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „des § 31 " durch die Wörter „der §§ 29 und 30" ersetzt. d) In ... 29 und 30" ersetzt. d) In Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 wird die Angabe „ § 31 Abs. 2 Satz 3" durch die Angabe „§ 30 Satz 3" ersetzt. 20. § 37 wird ... wird das Komma gestrichen. bb) In Nummer 4 Buchstabe a wird die Angabe „ § 31 Absatz 1" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Satz 1" ersetzt und werden ...

Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen gemäß Richtlinie 91/477/EWG des Rates für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union
V. v. 09.07.2019 BGBl. I S. 1079
Artikel 1 FeWaIAV Änderung der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
... dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat nach § 29 Absatz 2 und § 31 Absatz 1 des Waffengesetzes unter Angabe des Datums der Erlaubniserteilung und des Ablaufdatums der Erlaubnis elektronisch ... des Waffengesetzes, es sei denn, es besteht für diese Verbringung eine Erlaubnis nach § 31 Absatz 2 des Waffengesetzes , und c) die von anderen Mitgliedstaaten erhaltenen Angaben über das ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften
... eingefügt. h) In § 29 Absatz 1 und 2, § 30 Absatz 2, § 31 Absatz 1, § 32 Absatz 1, 2 und 6 wird der Klammertext „Kategorien A bis D" durch ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... Wörter „der Europäischen Union" gestrichen. b) In der Angabe zu § 31 werden die Wörter „der Europäischen Union" gestrichen. c) Die ... 2 werden die Wörter „der Europäischen Union" gestrichen. 12. § 31 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... 1.2 bis D) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat gemäß § 31 den Erlaubnisschein oder eine Bescheinigung, die auf diesen Erlaubnisschein Bezug nimmt,  ... in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit a) § 31 Absatz 1 eine dort genannte Schusswaffe oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat verbringt oder ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 4 WaffKostV
... Gebühr für die Abnahme der Prüfung nach § 9, § 31 oder § 44 Abs. 1 des Gesetzes wird auch erhoben, wenn die Prüfung ohne Verschulden der ...
Anlage WaffKostV Gebührenverzeichnis
...  200,- 500,- 12. Abnahme der Prüfung nach § 31 WaffG 100,- 400,- 13. Regel- und Sonderprüfungen ...

Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 2 NWRG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2019)
... 21a, 26 Absatz 1 Satz 1, die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen nach den §§ 29 bis 31 , zur Mitnahme von Waffen nach § 32 Absatz 1 und 6, die Ausnahme von Verboten nach § 40 ...
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019)
... dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in die Europäische Union nach den §§ 29 und 31 des Waffengesetzes , 15. Erteilung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen in den Geltungsbereich des ...