Die Laufbahnprüfung besteht aus:
- 1.
- der Zwischenprüfung,
- 2.
- den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,
- 3.
- den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie
- 4.
- der Abschlussprüfung.
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 3547