Einer anderweitigen Veräußerung des Anteils durch einen Anteilsinhaber, der nach
§ 29 Adressat des Abfindungsangebots ist, stehen nach Fassung des Verschmelzungsbeschlusses bis zum Ablauf der in
§ 31 Satz 1 bestimmten Frist Verfügungsbeschränkungen bei den beteiligten Rechtsträgern nicht entgegen.
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G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... bemessen" durch die Wörter „nicht angemessen ist" ersetzt. 10. In § 33 werden die Wörter „den Anteilsinhaber" durch die Wörter „einen ... mit Ausnahme des § 18, 4. bei Ausgliederung mit Ausnahme der §§ 29 bis 34, des § 54 Absatz 1 Satz 1, des § 68 Absatz 1 Satz 1 und des § 71 und ... § 29 Absatz 1 Satz 4 und 5 sowie Absatz 2, § 30 Absatz 1 und die §§ 32 bis 34 gelten entsprechend. (2) Ein Anteilsinhaber, der die Annahme des ...
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542