§ 344a - Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3 Investmentwesen
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§ 344a (aufgehoben)


§ 344a hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes G. v. 9. Juli 2021 BGBl. I S. 2570 m.W.v. 16. August 2021

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Frühere Fassungen von § 344a KAGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.08.2021Artikel 2 Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
vom 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
aktuell vorher 10.07.2015Artikel 10 Kleinanlegerschutzgesetz
vom 03.07.2015 BGBl. I S. 1114
aktuellvor 10.07.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 344a KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 344a KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 2 AnlSchStG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... und Lageberichts sowie des Halbjahresberichts". h) Die Angabe zu § 344a wird wie folgt gefasst: „§ 344a (weggefallen)". i) ... h) Die Angabe zu § 344a wird wie folgt gefasst: „ § 344a (weggefallen) ". i) Folgende Angabe wird angefügt: „§ 363 ... 4" das Komma und die Wörter „4a oder Absatz 5" gestrichen. 16. § 344a wird aufgehoben. 17. § 353 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 10 KlASG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... wird nach der Angabe zu § 344 die folgende Angabe eingefügt: „§ 344a Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz". 2. Dem § 45 Absatz 3 ... Kapital entsprechend anzuwenden." 5. Nach § 344 wird folgender § 344a eingefügt: „§ 344a Übergangsvorschrift zum ... 5. Nach § 344 wird folgender § 344a eingefügt: „§ 344a Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz § 45 Absatz 3 Satz 3 und ...


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