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§§ 3 bis 6 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§§ 3 bis 6 (weggefallen)


§§ 3 bis 6 wird in 3 Vorschriften zitiert


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Zitierungen von §§ 3 bis 6 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 3 bis 6 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2250 BGB Nottestament vor drei Zeugen
... eine Niederschrift aufgenommen werden. Auf die Zeugen sind die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 , der §§ 7, 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und des § 27 des Beurkundungsgesetzes; auf die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 1 WohnImmoKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 494 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 6 und 9" durch die Angabe „§§ 6 und 10" ersetzt. b) Absatz 6 ... In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 6 und 9" durch die Angabe „§§ 6 und 10" ersetzt. b) Absatz 6 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 2 ZAGEG 2018 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 1 wird die Angabe „§§ 1 bis 16" durch die Wörter „§§ 1 bis 12, 13 Absatz 1, 3 bis 5 und §§ 14 bis 16" ersetzt. bb) Satz 2 ... 1 Nummer 1 sind die Informationspflichten nach Artikel 248 § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e, § 6 Nummer 1 sowie § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen ...