Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 3 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
| |

§ 3 Leistungen der Arbeitsförderung



(1) Leistungen der Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten und Vierten Kapitels dieses Buches.

(2) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Leistungen nach Maßgabe des Dritten Kapitels dieses Buches und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.

(3) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen mit Ausnahme

1.
des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 Absatz 7,

2.
der Berufsausbildungsbeihilfe während der ersten Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,

3.
der Leistung zur Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme,

4.
der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses,

5.
des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitsausfall,

6.
des Wintergeldes,

7.
der Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen,

8.
der besonderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und

9.
des Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung.

(4) Entgeltersatzleistungen sind

1.
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung,

2.
Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit,

3.
Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

4.
Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall,

5.
Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers und

6.
Qualifizierungsgeld bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 3 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2024Artikel 2 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
vom 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
aktuell vorher 29.05.2020Artikel 1 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
vom 20.05.2020 BGBl. I S. 1044
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 28.12.2011Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.08.2009Artikel 1 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuell vorher 22.07.2009Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuell vorher 30.08.2008Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
vom 26.08.2008 BGBl. I S. 1728
aktuell vorher 01.01.2008 (11.04.2008)Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 08.04.2008 BGBl. I S. 681
aktuell vorher 01.10.2007 (15.10.2007)Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
vom 10.10.2007 BGBl. I S. 2329
aktuell vorher 01.08.2006Artikel 2 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
vom 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
aktuell vorher 01.04.2006 (26.04.2006)Artikel 1 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung
vom 24.04.2006 BGBl. I S. 926
aktuellvor 01.04.2006 (26.04.2006)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28a SGB III Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (vom 01.01.2020)
... endet, 1. wenn die oder der Versicherte eine Entgeltersatzleistung nach § 3 Absatz 4 Nummer 1 bis 3 bezieht, 2. mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen nach Absatz 1 letztmals ...
§ 421 SGB III Förderung der Teilnahme an Sprachkursen (vom 24.10.2015)
... nach dieser Vorschrift sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Sinne des § 3 Absatz 1 und ...
§ 443 SGB III Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (vom 01.04.2012)
... seines Gewerbes angezeigt hat. (4) Anerkennungen nach den §§ 2 und 3 der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung, die bis zum 31. März 2012 erteilt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikverordnung (GAPStatV)
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 369
§ 1 GAPStatV Übermittlungspflichten der Bundesagentur für Arbeit
... Daten zu der Höhe der Ausgaben für ausgewählte Leistungen im Rahmen des § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch . (2) Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt dem Statistischen ...

Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-EinkommensV)
V. v. 05.04.1988 BGBl. I S. 505; zuletzt geändert durch Artikel 84 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 1 BAföG-EinkommensV Leistungen der sozialen Sicherung (vom 01.01.2024)
...  1. nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch a) Entgeltersatzleistungen ( § 3 Absatz 4 ) b) (aufgehoben) c) Gründungszuschuss (§ 93) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 10 AsylVfBeschlG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... nach dieser Vorschrift sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Sinne des § 3 Absatz 1 und ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
G. v. 26.08.2008 BGBl. I S. 1728; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 1 5. SGBIIIÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Ausbildungsbonus § 421s Berufseinstiegsbegleitung". 2. In § 3 Abs. 5 wird das Wort „Berufsausbildungsbeihilfe" durch die Wörter ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Artikel 2 SGB4uaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wie folgt gefasst: „§ 421c (weggefallen)". 2. In § 3 Absatz 5 werden die Wörter „Berufsausbildungsbeihilfe, Weiterbildungskosten zum ...

Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 BeWeAusbFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung". 2. In § 3 Absatz 3 Nummer 4 werden nach dem Wort „Erwerb" die Wörter „eines Berufsabschlusses," ...

Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung
G. v. 24.04.2006 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GanzjBeschFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 434n Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 11 werden die Wörter „und ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 2 ArbGrdFortG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... §§ 398 bis 403 (weggefallen)" ersetzt. 1a. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 wird das Wort „Überbrückungsgeld" durch das Wort ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... 37b" durch die Angabe „§ 38 Abs. 1" ersetzt. 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nr. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Artikel 2 AuWeBFG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung". 2. § 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch das Wort ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 1 EinglVerbG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt". 2. In § 3 Absatz 5 wird das Wort „Gründungszuschuss," gestrichen. 3. § 57 ...
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... die Wörter „Arbeitnehmerinnen und" eingefügt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Leistungen der Arbeitsförderung  ... und" eingefügt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Leistungen der Arbeitsförderung (1) Leistungen der Arbeitsförderung sind ... und die Wörter „§ 116 Nummer 1 bis 3" durch die Wörter „§ 3 Absatz 4 Nummer 1 bis 3" ersetzt. bb) In Nummer 3 werden nach dem Wort ... seines Gewerbes angezeigt hat. (4) Anerkennungen nach den §§ 2 und 3 der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung, die bis zum 31. März 2012 erteilt ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 1 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze". 2. In § 3 Abs. 5 wird das Wort „Überbrückungsgeld" durch die Wörter ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Qualifizierung und Beschäftigungschancen von jüngeren Menschen mit Vermittlungshemmnissen
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2329
Artikel 1 4. SGBIIIÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Arbeitnehmer § 421q Erweiterte Berufsorientierung". 2. § 3 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: „4. Zuschüsse zur Vergütung bei ...