§ 3a - Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Artikel 1 G. v. 01.09.2017 BGBl. I S. 3352 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 01.10.2017; FNA: 772-8 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 3a (aufgehoben)


§ 3a hat 3 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 29 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze G. v. 6. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 149 m.W.v. 14. Mai 2024

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Frühere Fassungen von § 3a NetzDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.05.2024Artikel 29 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
aktuell vorher 01.02.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
aktuell vorher 01.02.2022Artikel 7 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
vom 30.03.2021 BGBl. I S. 441
aktuellvor 01.02.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3a NetzDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a NetzDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NetzDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 NetzDG Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... bestimmt sind. (2) (aufgehoben) (2a) Die §§ 2 und 3a sind auf terroristische Inhalte im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2021/784 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 NetzDGÄndG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... 1 Absatz 2 wird die Angabe „§§ 2 und 3" durch die Angabe „§§ 2 bis 3b und 5a" ersetzt. 2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... Absätze 8 und 9 werden die Absätze 10 und 11. 4. § 3a wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:  ... von den Pflichten nach den §§ 2, 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 und § 3a befreit. (3) Für Anbieter von Videosharingplattform-Diensten, bei denen ...

Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 7 ReHaKrBG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (vom 28.06.2021)
... Inhalt vorliegt." 2. (aufgehoben) 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Meldepflicht (1) Der Anbieter eines ... 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „ § 3a Meldepflicht (1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames Verfahren ... § 4 Absatz 1 Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt: „6a. entgegen § 3a Absatz 1 ein dort genanntes Verfahren nicht oder nicht richtig ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
Artikel 3 TerrOIBGEG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... ist, wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Die §§ 2 und 3a sind auf terroristische Inhalte im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2021/784 des ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 29 DDGEG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... eingefügt. d) Absatz 4 wird aufgehoben. 2. Die §§ 2 bis 3f werden aufgehoben. 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) ...


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