§ 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens
Die Entscheidung über den Antrag auf Bestellung zum Steuerberater kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 21 NotBRMoG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... a) Die Angabe zu § 41 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens § 41 Bestellung". b) Nach ... Wörter „Satz 2 Nummer 3" ersetzt. 9. § 41 wird durch die folgenden §§ 40a und 41 ersetzt: „§ 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens Die ... 9. § 41 wird durch die folgenden §§ 40a und 41 ersetzt: „ § 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens Die Entscheidung über den Antrag auf ...
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