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§ 41 - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 860-8 Sozialgesetzbuch
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§ 41 Hilfe für junge Volljährige



(1) 1Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. 2Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. 3Eine Beendigung der Hilfe schließt die erneute Gewährung oder Fortsetzung einer Hilfe nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 nicht aus.

(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.

(3) Soll eine Hilfe nach dieser Vorschrift nicht fortgesetzt oder beendet werden, prüft der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab einem Jahr vor dem hierfür im Hilfeplan vorgesehenen Zeitpunkt, ob im Hinblick auf den Bedarf des jungen Menschen ein Zuständigkeitsübergang auf andere Sozialleistungsträger in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend.



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Frühere Fassungen von § 41 SGB VIII

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.06.2021Artikel 1 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1444

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 41 SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SGB VIII Aufgaben der Jugendhilfe (vom 01.01.2023)
... 35a bis 37, 39, 40), 6. Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (den §§ 41 und 41a). (3) Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind 1. die Inobhutnahme von ...
§ 37c SGB VIII Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie (vom 10.06.2021)
... sind der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche oder bei Hilfen nach § 41 der junge Volljährige zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen des ... Kindes oder Jugendlichen nach § 39. Bei Hilfen für junge Volljährige nach § 41 gilt dies entsprechend in Bezug auf den vereinbarten Umfang der Beratung und Unterstützung ...
§ 41a SGB VIII Nachbetreuung (vom 10.06.2021)
... Hilfe sollen in dem Hilfeplan nach § 36 Absatz 2 Satz 2, der die Beendigung der Hilfe nach § 41 feststellt, dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Hierzu ...
§ 78a SGB VIII Anwendungsbereich (vom 10.06.2021)
... Wohnformen (§ 35a Abs. 2 Nr. 4), 6. Hilfe für junge Volljährige ( § 41 ), sofern diese den in den Nummern 4 und 5 genannten Leistungen entspricht, sowie 7. ...
§ 86a SGB VIII Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
... Lebensjahres hinaus weitergeführt oder geht der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 eine dieser Leistungen, eine Leistung nach § 19 oder eine Hilfe nach den §§ 27 bis ... Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn eine Hilfe für junge Volljährige nach § 41 beendet war und innerhalb von drei Monaten erneut Hilfe für junge Volljährige nach ... 41 beendet war und innerhalb von drei Monaten erneut Hilfe für junge Volljährige nach § 41 erforderlich ...
§ 86b SGB VIII Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
... Hilfe nach den §§ 27 bis 35a oder eine Leistung nach § 13 Abs. 3, § 21 oder § 41 voraus, so bleibt der örtliche Träger zuständig, der bisher zuständig war. ...
§ 89a SGB VIII Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege (vom 01.01.2014)
... Aufenthalt ändert oder wenn die Leistung über die Volljährigkeit hinaus nach § 41 fortgesetzt wird. (2) Hat oder hätte der nach Absatz 1 kostenerstattungspflichtig ...
§ 91 SGB VIII Anwendungsbereich
... Volljährige, soweit sie den in den Nummern 5 und 6 genannten Leistungen entspricht (§ 41 ). (2) Zu folgenden teilstationären Leistungen werden Kostenbeiträge ... Volljährige, soweit sie den in den Nummern 2 und 3 genannten Leistungen entspricht (§ 41 ). (3) Die Kosten umfassen auch die Aufwendungen für den notwendigen Unterhalt und ...
§ 99 SGB VIII Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2023)
... behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 sind 1. im Hinblick auf die Hilfe a) Art des Trägers des Hilfe ... des Elternhauses nach § 27 Absatz 1, 3 und 4, den §§ 29 und 30, 32 bis 35a und 41 zusätzlich zu den unter den Nummern 1 und 2 genannten Merkmalen der Schulbesuch sowie das ...
§ 102 SGB VIII Auskunftspflicht (vom 01.07.2022)
... für Erhebungen nach § 99 Absatz 1, soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, nach § 99 Absatz 8, soweit sie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
G. v. 26.06.1990 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 3 Satz 2 G. v. 15.12.1995 BGBl. I S. 1775
Artikel 10 KJHG Übergangsfassung einzelner Vorschriften
... betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl förderlich ist." 5. § 41 Abs. 1 Satz 1 : "(1) Einem jungen Volljährigen kann Hilfe für die ... Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist." 6. § 41 Abs. 4 : "(4) Der junge Volljährige kann auch nach Beendigung der Hilfe bei der ...
Artikel 15 KJHG Sachliche Zuständigkeit des Landesjugendamts
... Erziehung nach Artikel 1 §§ 32 bis 35 und ihre Weiterführung nach Artikel 1 § 41 das Landesjugendamt oder die am Tage vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zuständige ...

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2319; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
§ 2 WBVG Ausnahmen vom Anwendungsbereich
... der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, 3. Leistungen im Sinne des § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, 4. Leistungen, die im Rahmen von Kur- oder ...

Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 14 WoGG Jahreseinkommen (vom 01.01.2023)
... 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 oder mit § 35a Abs. 2 Nr. 3, auch in Verbindung mit § 41 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch , als Einkommen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen; 25. die ... 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 oder mit § 35a Abs. 2 Nr. 3, auch in Verbindung mit § 41 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch , als Einkommen der Pflegeperson; 26. die Hälfte der nach § 3 Nr. 36 des ...

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Artikel 1 G. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 21 WoFG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023)
...  b) des jungen Volljährigen in Fällen der Vollzeitpflege nach § 41 in Verbindung mit den §§ 39 und 33 oder mit den §§ 39 und 35a Abs. 2 Nr. 3 des ... nach § 13 Abs. 3 Satz 2, § 19 Abs. 3, § 21 Satz 2, § 39 Abs. 1 und § 41 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch , 5.6 die Hälfte des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
Artikel 2 BKiSchG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Bei Hilfen nach den §§ 33, 35a Absatz 2 Nummer 3 und § 41 zählen dazu auch der vereinbarte Umfang der Beratung der Pflegeperson sowie die Höhe der ...

Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG)
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3464
Artikel 1 KJVVG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... für Erhebungen nach § 99 Absatz 1, soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, nach § 99 Absatz 8, soweit sie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach ...

Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen sind zu übernehmen." 18. In § 41 Abs. 2 werden nach der Angabe „§ 27 Abs. 3" die Wörter „und 4" ... Volljährige, soweit sie den in den Nummern 5 und 6 genannten Leistungen entspricht (§ 41 ). (2) Zu folgenden teilstationären Leistungen werden Kostenbeiträge ... Volljährige, soweit sie den in den Nummern 2 und 3 genannten Leistungen entspricht (§ 41 ). (3) Die Kosten umfassen auch die Aufwendungen für den notwendigen Unterhalt und ... Kinder und Jugendliche nach § 35a und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 sind 1. im Hinblick auf die Hilfe a) Art des Trägers des Hilfe ... für Erhebungen nach § 99 Abs. 1, soweit sie eine Beratung nach § 28 oder § 41 betreffen, und nach § 99 Abs. 2, 3, 7, 8 und 9,". ee) In Nummer 7 wird die ...

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... § 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen". i) Die Angabe zu § 41 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 41 Hilfe für junge ... i) Die Angabe zu § 41 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 41 Hilfe für junge Volljährige § 41a Nachbetreuung". j) ... das Wort „Kindertagespflege" ersetzt. c) In Nummer 6 wird die Angabe „ § 41 " durch die Wörter „den §§ 41 und 41a" ersetzt. 4. In ... c) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 41" durch die Wörter „den §§ 41 und 41a" ersetzt. 4. In § 4 Absatz 3 werden die Wörter ... sind der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche oder bei Hilfen nach § 41 der junge Volljährige zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen des Leistungsberechtigten ... des Kindes oder Jugendlichen nach § 39. Bei Hilfen für junge Volljährige nach § 41 gilt dies entsprechend in Bezug auf den vereinbarten Umfang der Beratung und Unterstützung ... im Ausland gestellten gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind." 31. § 41 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort ... in Betracht kommt; § 36b gilt entsprechend." 32. Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt: „§ 41a Nachbetreuung  ... Hilfe sollen in dem Hilfeplan nach § 36 Absatz 2 Satz 2, der die Beendigung der Hilfe nach § 41 feststellt, dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Hierzu soll der ... des Elternhauses nach § 27 Absatz 1, 3 und 4, den §§ 29 und 30, 32 bis 35a und 41 zusätzlich zu den unter den Nummern 1 und 2 genannten Merkmalen der Schulbesuch sowie das ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Wohngeldgesetz (WoGG)
neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
§ 10 WoGG Begriff des Jahreseinkommens (vom 01.01.2007)
...  b) des jungen Volljährigen in Fällen der Vollzeitpflege nach § 41 in Verbindung mit den §§ 39 und 33 oder mit den §§ 39 und 35a Abs. 2 Nr. 3 des ... nach § 13 Abs. 3 Satz 2, § 19 Abs. 3, § 21 Satz 2, § 39 Abs. 1 und § 41 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, 5.6 die Hälfte des Pflegegeldes nach ...