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§ 44 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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§ 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis



An Gebühren sind zu erheben

1.
für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) 147 Euro,

2.
für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) 124 Euro,

3.
für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113 Euro.



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Frühere Fassungen von § 44 AufenthV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2020Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
vom 23.03.2020 BGBl. I S. 655
aktuell vorher 01.09.2017Artikel 2 Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht
vom 13.07.2017 BGBl. I S. 2350
aktuell vorher 01.09.2011Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 22.07.2011 BGBl. I S. 1530
aktuellvor 01.09.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 44 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45a AufenthV Gebühren für Expressverfahren (vom 01.11.2023)
... Fällen (Expressverfahren) ist zu den Gebührentatbeständen nach den §§ 44 , 44a, 45 und 45c eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35 Euro zu ...
§ 45b AufenthV Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen (vom 01.11.2023)
... nach § 78a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ermäßigt sich die nach den §§ 44 , 44a oder 45 zu erhebende Gebühr um 44 ...
§ 49 AufenthV Bearbeitungsgebühren (vom 01.04.2020)
... Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU sind Gebühren in Höhe der Hälfte der in den §§ 44 , 44a und 52a Absatz 2 Nummer 1 jeweils bestimmten Gebühr zu erheben. (2) Für ...
§ 50 AufenthV Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger (vom 24.11.2020)
... von Anträgen Minderjähriger sind Gebühren in Höhe der Hälfte der in den §§ 44 , 45, 45a, 45b, 45c, 46 Absatz 2, § 47 Absatz 1, § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 14 und ...
§ 51 AufenthV Widerspruchsgebühr (vom 01.09.2017)
... einer gebührenpflichtigen Amtshandlung die Hälfte der für die Amtshandlung nach den §§ 44 bis 48 Abs. 1, §§ 50 und 52a zu erhebenden Gebühr, 2. eine Bedingung ...
§ 52 AufenthV Befreiungen und Ermäßigungen (vom 01.11.2023)
... 4 Absatz 1 des Asylgesetzes genießen, sind befreit von den Gebühren nach 1. § 44 Nummer 3 , § 45c Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 45b und 47 Absatz 1 Nummer 11 für die Erteilung, ... Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erhalten, sind befreit von den Gebühren nach 1. § 44 Nummer 3 , § 45 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 45b und 47 Absatz 1 Nummer 11 für die Erteilung, ...
§ 52a AufenthV Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung (vom 15.07.2021)
... S. 509, 510) Anwendung findet. (2) Für Assoziationsberechtigte sind die §§ 44 bis 50 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Aufenthaltstitel nach den §§ 44 ... §§ 44 bis 50 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Aufenthaltstitel nach den §§ 44 bis 45, 45c Absatz 1 und § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 15 jeweils eine Gebühr in Höhe ... Fällen des § 45b Absatz 2 und des § 47 Absatz 1 Nummer 11 jeweils in Verbindung mit § 44 oder mit § 44a beträgt die Gebühr 8 Euro. (3) Von folgenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 27.02.2013 BGBl. I S. 351
Artikel 1 8. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Angabe „60" ersetzt. 10. In § 49 Absatz 1 wird die Angabe „§ 44 " durch die Wörter „den §§ 44 und 44a jeweils" ersetzt.  ... 49 Absatz 1 wird die Angabe „§ 44" durch die Wörter „den §§ 44 und 44a jeweils" ersetzt. 11. In § 50 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ...

Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht
G. v. 13.07.2017 BGBl. I S. 2350
Artikel 2 AufenthRGebÄndG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... April 2017 (BGBl. I S. 690) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 44 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „250" durch ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung". c) Nach der Angabe zu § 44 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 44a Gebühren für die ... die Wörter „im Bundesgebiet" eingefügt. 14. Nach § 44 wird folgender § 44a eingefügt: „§ 44a Gebühren für die ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 5 AZRWEG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für Assoziationsberechtigte sind die §§ 44 bis 50 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Aufenthaltstitel nach den §§ 44 ... §§ 44 bis 50 mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Aufenthaltstitel nach den §§ 44 bis 45, 45c Absatz 1 und § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 15 jeweils eine Gebühr in Höhe ... Fällen des § 45b Absatz 2 und des § 47 Absatz 1 Nummer 11 jeweils in Verbindung mit § 44 oder mit § 44a beträgt die Gebühr 8 Euro."  ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Artikel 1 6. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.09.2011)
... der Begründung einer Lebenspartnerschaft" eingefügt. 4. § 44 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „200" durch ... 1 Satz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes ermäßigt sich die nach den §§ 44 , 44a oder § 45 zu erhebende Gebühr um 50 Euro. § 45c Gebühr bei ... 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 44 , 45," die Angabe „45a, 45b, 45c," eingefügt. b) In Satz 2 wird ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden nach der Angabe „§ 44 Nr. 3" ein Komma und die Wörter „§ 45c Absatz 1 Nummer 1 und 2, § ... 4 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden nach der Angabe „§ 44 Nr. 3" ein Komma und die Wörter „§ 45c Absatz 1 Nummer 1 und 2, § ...

Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
Artikel 3 BeschVuAufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Angabe „§ 19b" durch die Angabe „§ 19" ersetzt. 14. In § 44 Nummer 1 wird die Angabe „§ 19 Abs. 1" durch die Angabe „§ 18c Absatz 3" ...

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 3 PAuswVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Fällen (Expressverfahren) ist zu den Gebührentatbeständen nach den §§ 44 , 44a, 45 und 45c eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35 Euro zu erheben." ... nach § 78a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ermäßigt sich die nach den §§ 44 , 44a oder 45 zu erhebende Gebühr um 44 Euro." 5. ... Absatz 1 des Asylgesetzes genießen, sind befreit von den Gebühren nach 1. § 44 Nummer 3 , § 45c Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 45b und 47 Absatz 1 Nummer 11 für die Erteilung, ... Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erhalten, sind befreit von den Gebühren nach 1. § 44 Nummer 3 , § 45 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 45b und 47 Absatz 1 Nummer 11 für die Erteilung, ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 06.05.2014 BGBl. I S. 451
Artikel 1 10. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach der Angabe „§§ 44 " das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe ... 509, 510) Anwendung findet. (2) Für Assoziationsberechtigte sind die §§ 44 bis 50 mit folgenden Maßgaben anzuwenden. Die Gebühr beträgt: 1. ... Die Gebühr beträgt: 1. für Aufenthaltstitel nach den §§ 44 bis 45, 45c Absatz 1 und § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 15, a) die für eine ... des § 45b Absatz 2 und des § 47 Absatz 1 Nummer 11 jeweils in Verbindung mit § 44 oder mit § 44a 8 Euro. (3) Von folgenden Gebühren sind die in Absatz 1 ...