Artikel 44 - Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)

G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Geltung ab 29.12.2020, abweichend siehe Artikel 50
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Artikel 44 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes


Artikel 44 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 AsylbLG § 7

In § 7 Absatz 3 Satz 2 und 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2855) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „200 Euro" durch die Angabe „250 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 44 JStG 2020

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 44 JStG 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 50 JStG 2020 Inkrafttreten
... tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2020 in Kraft. (4) Die Artikel 2, 6, 12, 18, 37 und 42 bis 46 treten am 1. Januar 2021 in Kraft. (5) Die Artikel 13 und 19 treten am 1. April ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III)
G. v. 10.03.2021 BGBl. I S. 335
Artikel 5 SozSchPG III Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Die ...


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