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§ 44a - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 44a Besondere sachliche Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes



(1) 1Zuständig für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach dieser Verordnung für die mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast des Bundes ist das Fernstraßen-Bundesamt. 2Die Zuständigkeit der Polizei bleibt unberührt. 3Abweichend von § 44 Absatz 3 erteilt das Fernstraßen-Bundesamt die Erlaubnis nach § 29 Absatz 2, wenn die Veranstaltung ausschließlich auf den mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast des Bundes stattfindet. 4§ 46 Absatz 2a bleibt unberührt. 5Das Fernstraßen-Bundesamt ist Straßenverkehrsbehörde ausschließlich im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dieser Verordnung.

(2) Soweit mit den Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichnete Autobahnen in der Baulast des Bundes betroffen sind, werden abweichend von § 44 Absatz 4 die dort genannten Vereinbarungen mit dem Fernstraßen-Bundesamt abgeschlossen.

(3) 1Das Fernstraßen-Bundesamt kann nach § 4 Absatz 2 des Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetzes seine Aufgaben der aufgrund des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes beliehenen Gesellschaft privaten Rechts ganz oder teilweise übertragen. 2Soweit das Fernstraßen-Bundesamt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, gelten die Regelungen dieser Verordnung in Bezug auf das Fernstraßen-Bundesamt für die aufgrund des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes beliehene Gesellschaft privaten Rechts in dem Umfang der erfolgten Aufgabenübertragung. 3Die Aufgabenübertragung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben.





 

Frühere Fassungen von § 44a StVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.12.2020Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 18.12.2020 BGBl. I S. 3047

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 44a StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44a StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 StVO Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 24.12.2020)
... im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden. (5) § 44a sowie die Änderungen des § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 31.01.2024)
... 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast des Bundes stattfinden ( § 44a Abs. 1 Satz 3 StVO ) 45,00 bis 1.070,00 bei größeren Veranstaltungen mit ...

InfrGG-Beleihungsverordnung (InfrGGBV)
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 743; zuletzt geändert durch Artikel 54 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 1 InfrGGBV Beleihung (vom 01.12.2021)
... eine besondere sachliche Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes gemäß § 44a Absatz 1 und 2 , § 45 Absatz 11 und § 46 Absatz 2a der Straßenverkehrs-Ordnung besteht und ... gemäß § 4 Absatz 2 des Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetzes und § 44a Absatz 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung überträgt. Davon ausgenommen sind die Befugnisse, die das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 18.10.2022 BGBl. I S. 1809
Artikel 1 3. GebOStÄndV
... 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast des Bundes stattfinden ( § 44a Abs. 1 Satz 3 StVO ) 45,00 bis 1.070,00 bei größeren Veranstaltungen mit ...

Verordnung zur Änderung der InfrGG-Beleihungsverordnung
V. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3206
Artikel 1 InfrGGBVÄndV Änderung der InfrGG-Beleihungsverordnung
... eine besondere sachliche Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes gemäß § 44a Absatz 1 und 2 , § 45 Absatz 11 und § 46 Absatz 2a der Straßenverkehrs-Ordnung besteht und ... gemäß § 4 Absatz 2 des Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetzes und § 44a Absatz 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung  ...

Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 1 StVOuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 44 wird folgender § 44a eingefügt: „§ 44a Besondere sachliche Zuständigkeit des ... 1. Nach § 44 wird folgender § 44a eingefügt: „ § 44a Besondere sachliche Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes (1) ... 2021" ersetzt. b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5) § 44a sowie die Änderungen des § 45 Absatz 11, § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz ...