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Artikel 45 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 45 Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes


Artikel 45 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 VwRehaG § 11

§ 11 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1620), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1744) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „Verwendung personenbezogener" durch die Wörter „Verarbeitung von personenbezogenen" ersetzt.

2.
In dem Wortlaut werden die Wörter „verarbeitet und genutzt werden" durch die Wörter „verarbeitet werden" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 45 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 45 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1752
Artikel 2 RehaRVG Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1620), das zuletzt durch Artikel 45 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1a wird wie folgt ...