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Artikel 4 - Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (4. CorStHG k.a.Abk.)

Artikel 4 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2024 EStG § 10d, § 52

Das Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 10d Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „10.000.000 Euro" durch die Angabe „1.000.000 Euro" und die Angabe „20.000.000 Euro" durch die Angabe „2.000.000 Euro" ersetzt.

2.
Dem § 52 Absatz 18b wird folgender Satz angefügt:

§ 10d Absatz 1 Satz 1 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden."

 
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Zitierungen von Artikel 4 Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 4. CorStHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. CorStHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 4. CorStHG Inkrafttreten
... 31. Mai 2022 in Kraft. (5) Artikel 8 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. (6) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2024 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1743
Artikel 2 GasUStSG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911 ) geändert worden ist, wird folgende Nummer 11c eingefügt: „11c. ...