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Artikel 4 - Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG)

G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 01.01.2021, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2020 BeWeAusbFG Artikel 19

Artikel 19 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1044) wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 6 werden die Wörter „die Artikel 4, 6, 8, 10, 12 und 14" durch die Angabe „Artikel 4" ersetzt.

2.
Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt:

„(7) Die Artikel 6, 8, 10, 12 und 14 treten am 1. Juli 2021 in Kraft."

3.
Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8.

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Zitierungen von Artikel 4 BeschSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BeschSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 BeschSiG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2023)
... 1. Januar 2021 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 10 und 12 sowie die Artikel 4 bis 6 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 2 tritt am 1. Januar ...