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§ 4 - Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung (BinSchKapAusbV)

V. v. 02.03.2022 BGBl. I S. 271 (Nr. 7)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-135 Berufliche Bildung

§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen,

2.
Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung,

3.
Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen,

4.
Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen,

5.
Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren,

6.
Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik,

7.
Organisieren und Überwachen von Betriebsabläufen,

8.
Befördern von Personen,

9.
Transportieren von Gütern,

10.
Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord,

11.
Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen und

12.
Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt und

5.
Informieren und Kommunizieren.



 

Zitierungen von § 4 BinSchKapAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BinSchKapAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchKapAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 BinSchKapAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
...  1 Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) zulassungsrelevante Dokumente für den nautischen und technischen Betrieb ... Kontrollieren und Dokumentieren der Fahr- zeugausrüstung ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Einsatz- möglichkeiten ... und Überwachen des Be- und Entladens von Fahr- zeugen ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Ladungsarten unter Berücksichtigung ihrer Eigen- schaften und ihres ... von Schiffs- körpern und deren Anlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Schiffskörper auf Wasserdichtigkeit überprüfen, Undichtigkeiten ... von mecha- nischen und technischen Anlagen sowie von Schiffs- motoren ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Verfahren und Werkzeuge zur Durchführung von Wartungs- und vorbeugenden ... und Über- wachen der Schiffsbetriebs- technik ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Schadenskontrollen planen, veranlassen und durch- führen b) ... Organisieren und Über- wachen von Betriebsabläufen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Besatzungsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Ruhezeiten und Zusammensetzung ... 8 Befördern von Personen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) betriebliche und rechtliche Regelungen zur Perso- nenbeförderung einhalten ... 5 9 Transportieren von Gütern ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) betriebliche Regelungen, nationale und internationale Vorschriften sowie ... 10 Fördern der Sozialgemein- schaft an Bord ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) im Team wertschätzend arbeiten, auch unter Be- rücksichtigung ... qualitäts- sichernder Maßnahmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen sowie Arbeitsabläufe ... situationen sowie Handeln und Führen in Notfall- situationen ( § 4 Absatz 2 Nummer 12 ) a) Rettungsmittel und persönliche Schutzausrüstungen einsetzen und deren ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Ar- beitsschutz- und ... Ausbildung 3 Umweltschutz und Nach- haltigkeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... satengerecht kommunizieren 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... bis 42. Monat 5 Informieren und Kommunizieren ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten aufgabenbezogen ...