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§ 4 - Flachglastechnologenausbildungsverordnung (FlGlasTechAusbV)

V. v. 03.04.2018 BGBl. I S. 431 (Nr. 12)
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 806-22-1-121 Berufliche Bildung

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Annehmen, Transportieren und Lagern von Flachglas,

2.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,

3.
manuelles Trennen von Flachglas und Bearbeiten von Kanten,

4.
Instandhalten von Maschinen und Anlagen,

5.
maschinelles Trennen von Flachglas,

6.
maschinelles Bearbeiten von Flachglas,

7.
Veredeln von Oberflächen,

8.
Fügen von Flachgläsern,

9.
thermisches Behandeln von Flachgläsern sowie

10.
Optimieren von Arbeitsprozessen und Sicherstellen der Qualität.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und

4.
Umweltschutz.

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Zitierungen von § 4 FlGlasTechAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FlGlasTechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlGlasTechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage FlGlasTechAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin
... 1 Annehmen, Transportieren und Lagern von Flachglas ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Wareneingang auf Art, Menge und Qualität prüfen b) Flachgläser ... 2 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Auftrags-, Produktions- und Wartungsinformationen beschaffen und auswerten  ... Trennen von Flachglas und Bearbeiten von Kanten ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Werkstoffe und Werkzeuge auswählen b) Produktionsunterlagen sichten und ... 4 Instandhalten von Maschinen und Anlagen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) pneumatische Steuer- und Antriebselemente sowie mechanische Komponenten nach ... 5 Maschinelles Trennen von Flachglas ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Verfahren sowie Zusatz- und Betriebsmittel auswäh- len b) Maschinen ... 6 Maschinelles Bearbeiten von Flachglas ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Konstruktionszeichnungen anwenden b) Bearbeitungsprozesse zum Bohren, ...   17 7 Veredeln von Oberflächen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Schablonen anfertigen und Oberflächen durch Sand- strahlen bearbeiten  ... 8 Fügen von Flachgläsern ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Flachgläser durch Laminieren verbinden 18   ... 9 Thermisches Behandeln von Flachgläsern ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Sicherheitsglas durch Vorspannen herstellen b) vorgespannte Flachgläser, ... von Arbeitsprozessen und Sicherstellen der Qualität ( § 4 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Arbeitsprozesse analysieren, reflektieren und ent- sprechend den betrieblichen ... 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und ... greifen 4 Umweltschutz ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ...