Artikel 4 - Mietspiegelreformgesetz (MsRG)

Artikel 4 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 ändert mWv. 1. Juli 2022 SGB XII § 35

Dem § 35 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist, wird folgender Absatz 6 angefügt:

 



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