Artikel 4 - Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

Artikel 4 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 SGB XI § 71, mWv. 1. Januar 2025 offen

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 71 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft im Sinne der Absätze 1 und 2 ist neben dem Abschluss einer Ausbildung als

1.
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,

2.
Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,

3.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder

4.
Altenpflegerin oder Altenpfleger

eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich."

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2025

2.
§ 82a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „nach Bundesrecht in der Altenpflege oder" und die Wörter „, sowie die nach § 17 Abs. 1a des Altenpflegegesetzes zu erstattenden Weiterbildungskosten" gestrichen.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach Bundesrecht zur Ausbildung in der Altenpflege oder" gestrichen.

c)
In Absatz 3 Nummer 2 wird vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und werden die Wörter „bei der Prüfung der Angemessenheit des Angebots an Ausbildungsplätzen ist zu berücksichtigen, dass eine abgeschlossene landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Pflegeberufegesetzes den Zugang zur Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ermöglicht und nach § 12 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes auch zu einer Anrechnung und Verkürzung der Ausbildung führen kann" eingefügt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 4 PflBRefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 PflBRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 PflBRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 26 bis 36 und 66 am 1. Januar 2019 in Kraft, gleichzeitig tritt Artikel 6 in Kraft. (3) Artikel 4 Nummer 2 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. (4) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 9 BlGewVFG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 0. In der ...


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