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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BGBEGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Vermögensanlagengesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Mai 2022 VermAnlG § 11

In § 11 Absatz 2 Satz 3 des Vermögensanlagengesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 357a" durch die Angabe „§ 357b" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BGBEGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGBEGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 12 ZuFinG Änderung des Vermögensanlagengesetzes
... Vermögensanlagengesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3483 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 2 Satz 1 ...