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§ 54 - Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV)
V. v. 08.11.1994 BGBl. I S. 3378; zuletzt geändert durch Artikel 69 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 19.11.1994; FNA: 4143-1 Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
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Geltung ab 19.11.1994; FNA: 4143-1 Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
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§ 54 Zeitwert der Kapitalanlagen
Für zum Anschaffungswert oder zum Nennwert ausgewiesene Kapitalanlagen ist im Anhang jeweils der Zeitwert anzugeben. Die Ermittlung des Zeitwerts erfolgt
- 1.
- für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken nach § 55 sowie
- 2.
- für die übrigen Kapitalanlagen nach § 56.
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts G. v. 23. November 2007 BGBl. I S. 2631 m.W.v. 1. Januar 2008
Frühere Fassungen von § 54 RechVersV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 6 Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2631 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 54 RechVersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 RechVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RechVersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 62 RechVersV Vereinfachungen (vom 01.01.2016)
... 289 des Handelsgesetzbuchs nur § 57 Abs. 2 anzuwenden; 3. die §§ 52 bis 56 nicht anzuwenden. (2) Pensions- und Sterbekassen in der Rechtsform eines ...
§ 63 RechVersV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... das vorgeschriebene Formblatt anwendet, b) entgegen § 4, § 5 Abs. 1 oder 2, § 54 in Verbindung mit § 55 Abs. 1 bis 6 oder § 56 Abs. 1 bis 5, § 55 Abs. 7 oder § ...
Zitat in folgenden Normen
Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung (RechPensV)
V. v. 25.02.2003 BGBl. I S. 246; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 36 RechPensV Anwendung von Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen zum Zeitwert
... §§ 54 bis 56 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen in der jeweils ...
§ 40 RechPensV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... b) entgegen § 3, § 4 Abs. 1 oder 2 oder § 36, dieser in Verbindung mit § 54 , § 55 oder § 56 der Verordnung über die Rechnungslegung von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 6 VVRG Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
... 68 Abs. 1 bis 3" durch die Angabe § 80" ersetzt. 2. § 54 wird wie folgt gefasst: § 54 Zeitwert der Kapitalanlagen ... 80" ersetzt. 2. § 54 wird wie folgt gefasst: § 54 Zeitwert der Kapitalanlagen Für zum Anschaffungswert oder zum Nennwert ... 3. Dem § 64 wird folgender Absatz 9 angefügt: (9) § 54 in der vom 1. Januar 2008 an geltenden Fassung ist erstmals auf den Jahresabschluss für das ...
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