§ 55 - Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)

Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 04.08.2006; FNA: 612-20-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 55 Allgemeine Erlaubnis


§ 55 wird in 8 Vorschriften zitiert

Unter Verzicht auf eine förmliche Einzelerlaubnis werden nach Maßgabe der Anlage 1 zu dieser Verordnung die Verwendung und die Verteilung von steuerfreien Energieerzeugnissen sowie das Verbringen von steuerfreien Energieerzeugnissen aus dem Steuergebiet allgemein erlaubt.

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Zitierungen von § 55 EnergieStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55 EnergieStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 EnergieStV Antrag auf Erlaubnis als Verwender oder Verteiler (vom 01.01.2018)
... nach § 24 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes sind, soweit sie nicht allgemein erteilt sind ( § 55 ), bei dem für den Verwender oder den Verteiler zuständigen Hauptzollamt schriftlich zu ...
§ 56 EnergieStV Pflichten des Erlaubnisinhabers, Steueraufsicht (vom 01.01.2024)
... Absätze 1 bis 7 und 10 bis 12 gelten nicht für den Inhaber einer allgemeinen Erlaubnis ( § 55 ). Das zuständige Hauptzollamt kann jedoch Überwachungsmaßnahmen ...
Anlage 1 EnergieStV (zu den §§ 55, 74 und 84a) Verzicht auf förmliche Einzelerlaubnis (vom 15.09.2018)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Artikel 6 5. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... nach § 24 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes sind, soweit sie nicht allgemein erteilt sind (§ 55 ), bei dem für den Verwender oder den Verteiler zuständigen Hauptzollamt schriftlich zu ... anzuwenden." 64. Die Anlage 1 (Zu den §§ 55 und 74) wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3.1 werden in Spalte 3 ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... wie folgt gefasst: „Zu den §§ 1 bis 3, 53 bis 53a und 55 des Gesetzes". b) Nach § 8 wird folgende Angabe eingefügt:  ... wie folgt gefasst: „Zu den §§ 1 bis 3, 53 bis 53a und 55 des Gesetzes". 5. § 1b wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Die Anlagen 1 und 1a werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu den §§ 55 , 74 und 84a) Verzicht auf förmliche Einzelerlaubnis Die Verwendung und die ...

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3396; ersetzt durch V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Artikel 2 BImSchV36EinfV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... der vorgesehenen Steuerentlastung." 9. Nach der Anlage 1 (zu den §§ 55 und 74) wird folgende Anlage 1a (zu § 94 Abs. 3) eingefügt: „Anlage 1a ...

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60
Artikel 2 BImSchV36EinfV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... der vorgesehenen Steuerentlastung." 9. Nach der Anlage 1 (zu den §§ 55 und 74) wird folgende Anlage 1a (zu § 94 Abs. 3) eingefügt: „Anlage 1a ...


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