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Artikel 58 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 58 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes


Artikel 58 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 WpHG § 11, § 17, § 18, § 83, § 110

Das Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1002) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Satz 2 wird das Wort „Betroffenen" durch die Wörter „betroffenen Personen" ersetzt.

2.
In § 17 Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

3.
§ 18 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „verwenden" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

b)
Absatz 7 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 5 wird das Wort „verwenden" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

bb)
In Satz 7 wird das Wort „Verwendung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.

c)
Absatz 10 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

bb)
Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Die Übermittlung personenbezogener Daten muss im Einklang mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung und mit den sonstigen allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften stehen."

4.
In § 83 Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „erheben, verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

5.
In § 110 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Betroffenen" durch die Wörter „betroffenen Personen" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 58 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 58 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 5 ARUG II Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 58 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird die Angabe „des § 128" durch die Wörter ...