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§ 59 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 59 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 59 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2019Artikel 1 Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1029
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 3 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
vom 23.12.2014 BGBl. I S. 2475
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 3 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
vom 23.12.2014 BGBl. I S. 2475
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 18.09.2010Artikel 1 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuellvor 18.09.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 59 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 448 SGB III Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (vom 01.08.2019)
... 132 Absatz 4 Nummer 2 in der bis zum 31. Juli 2019 geltenden Fassung § 132 in Verbindung mit § 59 in der jeweils bis zum 31. Juli 2019 geltenden Fassung anwendbar, wenn vor dem 31. Dezember 2019 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BrexitSozSichÜG)
Artikel 1 G. v. 08.04.2019 BGBl. I S. 418; zuletzt geändert durch Artikel 14a G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789
§ 36 BrexitSozSichÜG Aktive Arbeitsförderung
... und Kinder, die am Tag vor dem Tag des Austritts förderungsfähige Personen nach § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren und bis zu diesem Zeitpunkt eine Berufsausbildung oder eine berufs- oder ... diese Ausbildung oder diese Maßnahme als förderungsfähige Personen im Sinne von § 59 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch . (4) Entsprechend § 16 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gelten ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 39 SGB II Sofortige Vollziehbarkeit (vom 01.08.2016)
... Beantragung einer vorrangigen Leistung aufgefordert wird oder 3. mit dem nach § 59 in Verbindung mit § 309 des Dritten Buches zur persönlichen Meldung bei der Agentur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1029
Artikel 1 AuslBFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... durch das Wort „Förderungsberechtigte" ersetzt. c) Die Angaben zu den §§ 59 und 60 werden wie folgt gefasst: „§ 59 (weggefallen) § ... c) Die Angaben zu den §§ 59 und 60 werden wie folgt gefasst: „ § 59 (weggefallen) § 60 Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung". ... Sätze 1 und 2 nicht zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt." 11. § 59 wird aufgehoben. 12. § 60 wird wie folgt geändert: a) Die ... ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Angabe „sowie § 59 " und die Wörter „; § 59 Absatz 2 gilt auch für die ... bb) In Satz 2 werden die Angabe „sowie § 59" und die Wörter „; § 59 Absatz 2 gilt auch für die ausbildungsvorbereitende Phase" gestrichen. c) Nach Absatz ... 132 Absatz 4 Nummer 2 in der bis zum 31. Juli 2019 geltenden Fassung § 132 in Verbindung mit § 59 in der jeweils bis zum 31. Juli 2019 geltenden Fassung anwendbar, wenn vor dem 31. Dezember 2019 ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 1b 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. § 57 Absatz 1 und 2 sowie § 59 gelten entsprechend; § 59 Absatz 2 gilt auch für die ausbildungsvorbereitende Phase. ... beenden können. § 57 Absatz 1 und 2 sowie § 59 gelten entsprechend; § 59 Absatz 2 gilt auch für die ausbildungsvorbereitende Phase. (3) Der ...

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 3 25. BAföGÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... und der Beschäftigungsfähigkeit besonders dienlich ist." 4. § 59 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 2 SGBXIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. Dem § 78 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „§ 59 Absatz 2 gilt für ausbildungsbegleitende Hilfen entsprechend; das gilt auch für ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... dem zur Beantragung einer vorrangigen Leistung aufgefordert wird oder 4. mit dem nach § 59 in Verbindung mit § 309 des Dritten Buches zur persönlichen Meldung bei der Agentur ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... des Vierten Kapitels wird aufgehoben. 24. In § 59 Nr. 3 wird das Wort „Lehrgangskosten" durch das Wort „Maßnahmekosten" ...
Artikel 2 ArbMINAG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 3. mit dem zur Beantragung einer vorrangigen Leistung oder 4. mit dem nach § 59 in Verbindung mit § 309 des Dritten Buches zur persönlichen Meldung bei der Agentur ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... Berufsausbildung § 58 Förderung im Ausland § 59 Förderungsfähiger Personenkreis § 60 Sonstige persönliche ... erwarten lassen, dass sie das Ziel der Maßnahme erreichen. (2) § 59 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. § 53 Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss ... insgesamt drei Jahre ihren oder seinen Wohnsitz im Inland hatte. § 59 Förderungsfähiger Personenkreis (1) § 8 Absatz 1, 2, 4 und 5 des ... für ihre dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist. (3) § 59 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend. § 79 Leistungen (1) Die Leistungen ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 1 InteG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Maßgabe der folgenden Sätze zum förderungsfähigen Personenkreis nach § 59 für Leistungen 1. nach den §§ 51, 75 und 130, wenn ihr Aufenthalt seit ... des Aufenthaltsgesetzes) gehören zum förderungsfähigen Personenkreis nach § 59 für Leistungen 1. nach den §§ 75 und 130 Absatz 1 Satz 1, wenn sie sich ... besitzen, gehören zum förderungsfähigen Personenkreis nach § 59 für Leistungen nach den §§ 56, 75, 122 und 130, wenn sie sich seit mindestens drei ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Wohngeldgesetz (WoGG)
neugefasst durch B. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 2029, 2797; aufgehoben durch Artikel 6 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
§ 41 WoGG Gesetzeskonkurrenz
... zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Fall eines Antrages dem ...