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Artikel 61 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 61 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 61 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 TKG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Dezember 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 58 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 4 Nummer 4 und Artikel 59 treten am 1. Januar 2022 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juni 2021.

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Zitierungen von Artikel 61 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 61 TKMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 60 TKMoG Überprüfung der Auswirkungen von Artikel 15
... dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2021, welche Auswirkungen sich nach dem durch Artikel 61 Absatz 1 ergebenden Inkrafttreten der Änderung von § 2 Nummer 15 der Betriebskostenverordnung auf ...