§ 66 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1800; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 NotAufgÜbG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (vom 01.08.2013) ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 66 wird wie folgt gefasst: „§ 66 (weggefallen)". b) Nach der ... a) Die Angabe zu § 66 wird wie folgt gefasst: „§ 66 (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 118 wird folgende Angabe ... Vorschriften über die Kostenhaftung entsprechend anzuwenden." 7. § 66 wird aufgehoben. 8. Nach § 118 wird folgender § 118a eingefügt: ...
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