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§ 6 - 50. Anrechnungsverordnung (50. AnrV)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2018 49. AnrV

1Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1526) außer Kraft.

 
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