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§ 6 - Fluggastdatengesetz (FlugDaG)

Artikel 1 G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1484 (Nr. 34)
Geltung ab 10.06.2017, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 2190-4 Bundeskriminalpolizei
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§ 6 Datenübermittlung an die zuständigen Behörden im Inland



(1) 1Soweit dies zur Erfüllung von deren Aufgaben zur Verhütung oder Verfolgung von Straftaten nach § 4 Absatz 1 erforderlich ist, kann die Fluggastdatenzentralstelle die aus einem Abgleich nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 5 resultierenden Fluggastdaten und die Ergebnisse der Verarbeitung dieser Daten zur weiteren Überprüfung oder zur Veranlassung geeigneter Maßnahmen übermitteln an

1.
das Bundeskriminalamt,

2.
die Landeskriminalämter,

3.
die Zollverwaltung sowie

4.
die Bundespolizei.

2Die Übermittlung von Daten, die aus einem Abgleich nach § 4 Absatz 5 resultieren, an eine andere als an die ersuchende Behörde erfolgt nur im Einvernehmen mit der ersuchenden Behörde.

(2) 1Soweit dies zur Erfüllung von deren Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten nach § 4 Absatz 1 erforderlich ist, kann die Fluggastdatenzentralstelle die aus einem Abgleich nach § 4 Absatz 2 oder Absatz 5 resultierenden Fluggastdaten und die Ergebnisse der Verarbeitung dieser Daten zudem übermitteln an

1.
das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder,

2.
den Militärischen Abschirmdienst sowie

3.
den Bundesnachrichtendienst.

2Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Die in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden dürfen die übermittelten Daten nur zu den Zwecken, zu denen sie ihnen übermittelt worden sind, verarbeiten.

(4) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Behörden können, soweit sie Aufgaben der Strafverfolgung wahrnehmen, die übermittelten Daten zu anderen Zwecken verarbeiten, wenn Erkenntnisse, auch unter Einbezug weiterer Informationen, den Verdacht einer bestimmten anderen Straftat begründen.



 

Zitierungen von § 6 FlugDaG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FlugDaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlugDaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FlugDaG Datenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen
... einer Straftat nach § 4 Absatz 1 unmittelbar bevorsteht und dies zur Erfüllung der in § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 genannten Aufgaben erforderlich ist. Satz 1 gilt bei Ersuchen nach § 7 Absatz 3 ...
§ 4 FlugDaG Voraussetzungen für die Datenverarbeitung
... Datenschutzbeauftragten der Fluggastdatenzentralstelle erstellt und in Zusammenarbeit mit den in § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden sowie mit der oder dem Datenschutzbeauftragten der ... Prüfungsmerkmale beruhen auf den Tatsachen zu bestimmten Straftaten, die den in § 6 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden vorliegen. Sie müssen geeignet sein, Personen zu ... Fluggastdatenzentralstelle kann im Einzelfall auf ein begründetes Ersuchen einer in § 6 Absatz 1 Satz 1 genannten zuständigen Behörde die von der ersuchenden Behörde übermittelten ... den in § 1 Absatz 2 genannten Zwecken abgleichen. Satz 1 gilt mit Blick auf die in § 6 Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden entsprechend mit der Maßgabe, dass der Abgleich zum Zweck der ...
§ 5 FlugDaG Depersonalisierung von Daten
... ist unverzüglich nachzuholen. Die Sätze 1 bis 3 gelten mit Blick auf die in § 6 Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden entsprechend mit der Maßgabe, dass die Aufhebung im Fall eines ...
§ 7 FlugDaG Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
... eines anderen Mitgliedstaates aufgrund eines begründeten Ersuchens einer in § 6 Absatz 1 Satz 1 genannten Behörde ersuchen um 1. Übermittlung von Fluggastdaten und von ... Ersuchen nach Satz 1 Nummer 1 kann bei Gefahr im Verzug auch durch eine Behörde nach § 6 Absatz 1 Satz 1 gestellt werden. Die Fluggastdatenzentralstelle ist nachrichtlich zu beteiligen. ... ist nachrichtlich zu beteiligen. Die Sätze 1 bis 3 gelten mit Blick auf die in § 6 Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. die ... anderer Mitgliedstaaten übermittelt werden, verarbeiten und an die in § 6 Absatz 1 Satz 1 genannten Behörden übermitteln, wenn 1. sich nach einer individuellen ... mit der ersuchenden Behörde. Die Sätze 1 und 2 gelten mit Blick auf die in § 6 Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden entsprechend mit der Maßgabe, dass die Übermittlung der Daten ...
§ 13 FlugDaG Löschung von Daten
... zu löschen. Die Löschung von Fluggastdaten, die den in § 6 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden übermittelt wurden, richtet sich nach den jeweiligen für diese ... die Fluggastdatenzentralstelle zu löschen, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, um die in § 6 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden, die Fluggastdatenzentralstellen anderer Mitgliedstaaten, Europol oder die ... werden. Die Löschung von Ergebnissen der Verarbeitung von Fluggastdaten, die den in § 6 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden übermittelt wurden, richtet sich nach den jeweiligen für diese ...
§ 15 FlugDaG Dokumentationspflicht
... verschiedenen Ebenen der Zugangsberechtigungen, 2. die Ersuchen von a) in § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 genannten Behörden, b) nach Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/681 ...