Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten nicht für Tierversuche nach §
7 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2.
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G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2182, 3911
Artikel 1 3. TierSchGÄndG (vom 13.07.2013) ... festgelegt und das Verfahren des Nachweises geregelt werden." 8. In § 6a werden die Wörter „, für Eingriffe zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung und für ... von Rechtsverordnungen ermächtigen, und des § 11 Absatz 5 sind die §§ 3, 4, 6 bis 11a, 15 bis 16a und 17 bis 19 erst ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt ... bis 19 erst ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die §§ 3, 4, 6 bis 11a, 15 bis 16a und 17 bis 19 in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung weiter ... Behörde nicht beanstandet worden ist, sind abweichend von den §§ 6 bis 10 bis zum 1. Januar 2018 die Vorschriften dieses Gesetzes in der bis zum 13. Juli 2013 ...