§ 72 - Urheberrechtsgesetz (UrhG)

G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 17.09.1965; FNA: 440-1 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 72 Lichtbilder


§ 72 wird in 7 Vorschriften zitiert

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) 1Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. 2Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

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Zitierungen von § 72 UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 97 UrhG Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (vom 01.09.2008)
... hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner ( § 72 ) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht ...
§ 108 UrhG Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
... solchen Werkes entgegen § 71 verwertet, 3. ein Lichtbild (§ 72 ) oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Lichtbildes vervielfältigt, verbreitet oder ...
§ 118 UrhG Entsprechende Anwendung
... 2. auf die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Lichtbildner (§ 72 ) und seinen ...
§ 119 UrhG Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
... 1 und 2 sind auf die nach den §§ 70 und 71 geschützten Ausgaben, die nach § 72 geschützten Lichtbilder, die nach § 77 Abs. 2 Satz 1, §§ 85, 87, 94 und 95 ...
§ 124 UrhG Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
... den Schutz wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und den Schutz von Lichtbildern (§ 72 ) sind die §§ 120 bis 123 sinngemäß ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Anlage 2. InfoGesellUrhRG (zu Artikel 1 Nr. 1)
... § 71 Nachgelassene Werke Abschnitt 2 Schutz der Lichtbilder § 72 Lichtbilder Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers § 73 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 6 GEigDuVeG Änderung des Urheberrechtsgesetzes (vom 29.10.2008)
... hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72 ) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht ...


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