Artikel 79 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 79 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung


Artikel 79 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 WPO § 36a, § 57

Die Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 36a wie folgt gefasst:

§ 36a Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflicht, Datenübermittlung".

2.
In der Überschrift des § 36a werden die Wörter „Übermittlung personenbezogener Daten" durch das Wort „Datenübermittlung" ersetzt.

3.
§ 57 Absatz 9 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Übermittlung personenbezogener Daten muss im Einklang stehen mit

1.
Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung und

2.
den sonstigen allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften."

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Zitierungen von Artikel 79 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 79 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1403
Artikel 4 VerhmRLUG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), die zuletzt durch Artikel 79 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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