§ 7 - Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV)

V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3877 (Nr. 77); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3734
Geltung ab 01.07.2018; FNA: 772-6-4 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 1. Juli 2018 AkkStelleKostV

(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.



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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2017.



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