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Artikel 7 - Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKonG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 JArbSchG § 58, § 59

Das Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 58 Absatz 4 wird das Wort „fünfzehntausend" durch das Wort „dreißigtausend" ersetzt.

2.
In § 59 Absatz 3 wird das Wort „zweitausendfünfhundert" durch das Wort „fünftausend" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 ArbSchKonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbSchKonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
G. v. 16.06.2021 BGBl. I S. 1810
Artikel 8 StGBuaÄndG 2021 Folgeänderungen
... 1 Nummer 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334 ) geändert worden ist, wird die Angabe „174 bis 184i, 184k" durch die Angabe ...