- 1.
- alle verwendeten Vergleichskriterien vollständig auf der Vergleichswebsite auflisten,
- 2.
- die Art und Weise der Gewichtung und Priorisierung der Vergleichskriterien auf der Vergleichswebsite, sofern er eine solche Gewichtung und Priorisierung verwendet, leicht verständlich darlegen und
- 3.
- alle verwendeten Gewichtungen und Priorisierungen für den Zeitraum der Zertifizierung speichern, beginnend mit dem ersten Tag der Zertifizierung.
(2) Der Betreiber einer Vergleichswebsite kann es dem Nutzer ermöglichen,
- 1.
- die Gewichtung und Priorisierung der Vergleichskriterien zu verändern und
- 2.
- Voreinstellungen vorzunehmen, um bestimmte eingegrenzte Nutzungsszenarien abzubilden.