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§ 80 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)

neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 80 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts



Für Personen, die Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, gelten § 11a Absatz 1 Nummer 2, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und § 44a Absatz 3 Satz 2 in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung weiter.





 

Frühere Fassungen von § 80 SGB II

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 3 Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 1 Bürgergeld-Gesetz
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
aktuell vorher 01.08.2016Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1824
aktuellvor 01.08.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 80 SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 80 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 77 (weggefallen) § 78 (weggefallen)". l) Die Angaben zu den §§ 80 , 81 und 84 werden wie folgt gefasst: „§ 80 (weggefallen)  ... l) Die Angaben zu den §§ 80, 81 und 84 werden wie folgt gefasst: „ § 80 (weggefallen) § 81 (weggefallen) § 84 (weggefallen)". 3. ... durch das Wort „Bürgergeld" ersetzt. 49. Die §§ 77, 78, 80 , 81 und 84 werden ...

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 3 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Leistungserbringung in Gemeinschaftsunterkünften". b) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung aus Anlass des ... b) Die Angabe zu § 80 wird wie folgt gefasst: „ § 80 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ... in Höhe der in Satz 2 benannten Beträge zu erstatten." 11. § 80 wird wie folgt gefasst: „§ 80 Übergangsregelung aus Anlass des ... zu erstatten." 11. § 80 wird wie folgt gefasst: „ § 80 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...
Artikel 4 SGBXIIuXIVÄndG Weitere Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst: „§ 80 (weggefallen)". 2. § 11a ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst: „ § 80 (weggefallen) ". 2. § 11a Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. ... an Hinterbliebene nach dem Soldatenentschädigungsgesetz,". 3. § 80 wird ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... (weggefallen)". q) Folgende Angabe wird angefügt: „§ 80 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie ... Absatz 1. c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2. 53. Folgender § 80 wird angefügt: „§ 80 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten ... 3 wird Absatz 2. 53. Folgender § 80 wird angefügt: „§ 80 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie ...