Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 80 - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 132
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-2 Kernenergie
| |

§ 80 Behördliche Entscheidung



(1) 1Hält der Strahlenschutzverantwortliche oder die beruflich exponierte Person die vom ermächtigten Arzt in der ärztlichen Bescheinigung getroffene Beurteilung für unzutreffend, so kann er oder sie eine Entscheidung der zuständigen Behörde beantragen. 2Die Entscheidung der zuständigen Behörde ersetzt die ärztliche Bescheinigung.

(2) 1Die zuständige Behörde kann vor ihrer Entscheidung das Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen einholen. 2Die Kosten des Gutachtens sind vom Strahlenschutzverantwortlichen zu tragen.

Anzeige


 

Zitierungen von § 80 StrlSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 80 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 79 StrlSchV Ärztliche Bescheinigung
... erteilten ärztlichen Bescheinigungen, 3. die behördlichen Entscheidungen nach § 80 und 4. die Gutachten, die den behördlichen Entscheidungen zugrunde liegen. ...
§ 81 StrlSchV Besondere ärztliche Überwachung
... dass sie diese Aufgabe nicht oder nur unter Beschränkungen ausüben darf. § 80 Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Hält der Strahlenschutzverantwortliche oder die ... so kann er oder sie eine Entscheidung der zuständigen Behörde beantragen. § 80 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Für die Fortsetzung der ärztlichen Überwachung ...
§ 158 StrlSchV Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes (vom 16.01.2024)
... ausüben. § 77 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 sowie die §§ 79 und 80 gelten entsprechend. Die entsprechend § 79 Absatz 1 Satz 1 angeforderten Unterlagen ...
§ 165 StrlSchV Schutz der Arbeitskräfte bei radioaktiven Altlasten
... 73 Satz 2, § 77 Absatz 3 bis 5 und § 81 Absatz 2 und 3. §§ 79, 80 und 81 Absatz 3. (2) Soweit die Expositionsbedingungen es erfordern, kann die ...
§ 166 StrlSchV Schutz der Arbeitskräfte bei sonstigen bestehenden Expositionssituationen
... 73 Satz 2, § 77 Absatz 3 bis 5 und § 81 Absatz 2 und 3. §§ 79, 80 und 81 Absatz 3. (2) Soweit die Expositionsbedingungen es erfordern, kann die ...