§ 85 - Handwerksordnung (HwO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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§ 85


§ 85 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Der Bundesinnungsverband ist der Zusammenschluß von Landesinnungsverbänden des gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke im Bundesgebiet.

(2) 1Auf den Bundesinnungsverband finden die Vorschriften dieses Abschnitts sinngemäß Anwendung. 2Die nach § 80 erforderliche Genehmigung der Satzung und ihrer Änderung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze G. v. 9. November 2022 BGBl. I S. 2009 m.W.v. 16. November 2022

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Frühere Fassungen von § 85 Handwerksordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.11.2022Artikel 2 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
vom 09.11.2022 BGBl. I S. 2009
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 283 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuellvor 08.09.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 85 Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 85 HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2009
Artikel 2 GewOuaÄndG Änderung der Handwerksordnung
... 50b Satz 1, § 51a Absatz 2, § 51d Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3, § 51e Satz 1, § 85 Absatz 2 Satz 2 und § 122 Absatz 5 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Bundesministerium für ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 283 10. ZustAnpV Änderung der Handwerksordnung
... 2 Satz 1, § 50a Satz 1, § 51a Absatz 2 und 7 Satz 1, § 51c Satz 1 sowie § 85 Absatz 2 Satz 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 ...


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