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§ 86 - Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)

neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 860-6 Sozialgesetzbuch
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§ 86 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 86 SGB VI

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 4 Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
vom 03.04.2009 BGBl. I S. 700
aktuell vorher 01.05.2007Artikel 1 RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
vom 20.04.2007 BGBl. I S. 554
aktuellvor 01.05.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 86 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 bis 3 die Wörter „unter Ehegatten" gestrichen. 11. § 86 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 4 VAStrRefG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 86 wird wie folgt gefasst: „§ 86 (weggefallen)". b) Nach der ... a) Die Angabe zu § 86 wird wie folgt gefasst: „§ 86 (weggefallen)". b) Nach der Angabe zu § 120e werden die folgenden Angaben ... der Wiederaufnahme des Verfahrens über den Versorgungsausgleich." 4. § 86 wird aufgehoben. 5. § 101 Abs. 3 wird durch die folgenden Absätze 3 bis 3b ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
...  „§ 68a Schutzklausel". c) In der Angabe zu § 86 werden die Wörter „Zuschläge oder" gestrichen. d) Die Angabe zu ... die Vollendung des 60. Lebensjahres tritt." 24. In der Überschrift zu § 86 werden die Wörter „Zuschläge oder" gestrichen. 25. § 86a wird ...