§ 88b - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
| |

§ 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen


§ 88b hat 3 frühere Fassungen und wird in 17 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abweichend von den §§ 39g und 44 eine Anschlussförderung einzuführen für Anlagen,

1.
bei denen der ursprüngliche Anspruch auf Zahlung nach der für die Anlage maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beendet ist,

2.
in denen mit Beginn der Anschlussförderung Biogas eingesetzt wird, zu dessen Erzeugung in dem jeweiligen Kalenderjahr durchschnittlich ein Anteil von Gülle mit Ausnahme von Geflügelmist und Geflügeltrockenkot von mindestens 80 Masseprozent eingesetzt wird, und

3.
die eine installierte Leistung von 150 Kilowatt nicht überschreiten.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479 m.W.v. 29. Juli 2022

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 88b EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2022Artikel 1 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
vom 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
aktuellvor 01.01.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 88b EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 88b EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 EEG 2023 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie (vom 01.01.2023)
... den §§ 28 bis 39q, auch in Verbindung mit den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88f, und dem Windenergie-auf-See-Gesetz die Anspruchsberechtigten und den ...
§ 28c EEG 2023 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse (vom 01.01.2023)
... Kalenderjahr die Inanspruchnahme einer Förderung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88b erstmals an die Bundesnetzagentur gemeldet haben, und c) um die Summe der Gebotsmengen ...
§ 33 EEG 2023 Ausschluss von Geboten (vom 29.07.2022)
... 39i oder den §§ 39j und 39k oder die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88f gestellten Anforderungen nicht erfüllt sind, 3. bis zum Gebotstermin bei ...
§ 96 EEG 2023 Gemeinsame Bestimmungen (vom 01.01.2023)
... Die Rechtsverordnungen auf Grund der §§ 88, 88b , 88c, 88d, 88e, 88f, 89, 91, 92, 93 und 95 Nummer 2 bedürfen der Zustimmung des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
V. v. 20.02.2017 BGBl. I S. 294
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV)
Artikel 1 V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 34
§ 1 EEV Anwendungsbereich (vom 01.01.2023)
...  3a. zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen nach § 88b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 4. zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ...

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 38 GEEV Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.10.2021)
... Absatz 1 sind die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Absatz 1 Satz 2 und Absatz 7 Satz 5, § 88a Absatz 3 Nummer 2 in dem Satzteil vor Buchstabe a, § 88b in dem Satzteil vor Nummer 1, § 94 in dem Satzteil vor Nummer 1, § 97 Absatz 2, 4 und 5 ...
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Kalenderjahr die Inanspruchnahme einer Förderung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88b erstmals an die Bundesnetzagentur gemeldet haben, und c) um die Summe der ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 88a" durch die Wörter „den Rechtsverordnungen auf Grund der §§ 88 bis 88b " ersetzt. d) Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5) ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... gefasst: „§ 87 (weggefallen)". bb) Die Angaben zu den §§ 88b und 88c werden wie folgt gefasst: „§ 88b Verordnungsermächtigung zur ... bb) Die Angaben zu den §§ 88b und 88c werden wie folgt gefasst: „ § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen  ... im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr eine Förderung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88b in Anspruch genommen haben. (3) Die Bundesnetzagentur stellt jährlich bis zum 15. ... „77 sowie von der Marktstammdatenregisterverordnung" ersetzt. 132. Die §§ 88b und 88c werden wie folgt gefasst: „§ 88b Verordnungsermächtigung zur ... ersetzt. 132. Die §§ 88b und 88c werden wie folgt gefasst: „ § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen  ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
...  j) Die Angabe zu § 88 wird durch folgende Angaben zu den §§ 88 bis 88d ersetzt: „§ 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen ... 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten § 88c ... 37c oder den §§ 39 bis 39h oder die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88d gestellten Anforderungen nicht erfüllt sind, 3. bis zum Gebotstermin bei ... gesteuert. (2) Das Netzausbaugebiet wird in einer Rechtsverordnung nach § 88b festgelegt. Die Rechtsverordnung wird erstmals spätestens bis zum 1. März 2017 erlassen. ... an Land in diesem Gebiet sind. (4) In einer Rechtsverordnung nach § 88b wird ferner eine zu installierende Leistung festgelegt, für die in dem Netzausbaugebiet ... eingefügt. 37. § 88 wird durch die folgenden §§ 88 bis 88d ersetzt: „§ 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen ... Absatz 1 oder 2 ist und wer die Zahlungen an die Anlagenbetreiber leisten muss. § 88b Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten Das Bundesministerium für ... „auf Grund der §§ 91" durch die Wörter „aufgrund der §§ 88b , 91" ersetzt. 45. Die §§ 97 und 98 werden wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 11 WaStNUG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Buchstabe c werden die Wörter „eine Förderung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88b in Anspruch genommen" durch die Wörter „die Inanspruchnahme einer Förderung ... Wörter „die Inanspruchnahme einer Förderung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88b erstmals an die Bundesnetzagentur gemeldet" ersetzt. b) In Absatz 4 Satz 1 werden ...

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 1 EEVuaÄndV Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
...  „3a. zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen nach § 88b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes , 3b. zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff im Anwendungsbereich der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... 27 bis 51, 52 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, §§ 56 bis 70, 72 bis 76, 79, 80, 82 bis 84 und 88 bis 104 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht anzuwenden sind, und 2. sich abweichend ...
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)
... die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit Ausnahme der §§ 19 bis 78 und 81 bis 97 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzuwenden. Der Strom aus diesen Solaranlagen ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed