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§ 8 - Energiestatistikgesetz (EnStatG)

G. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 392 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 80 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 10.03.2017; FNA: 708-34 Wirtschaftsstatistik
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§ 8 Erhebungen über die Energieverwendung einschließlich der erneuerbaren Energien



Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, bei den Betrieben des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes, soweit die Betriebe dem Berichtskreis für die Erhebungen nach § 2 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch Artikel 271 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung angehören, jährlich für das Vorjahr Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:

1.
die Menge des Bezugs, des Bestands, des Verbrauchs und der Abgabe von Energieträgern, getrennt nach Art und Energiegehalt,

2.
die Menge der Eigenerzeugung und des Verbrauchs von Elektrizität,

3.
die Menge der bezogenen Elektrizität und Wärme, getrennt nach Lieferantengruppen und Einfuhr,

4.
die Menge der abgegebenen Elektrizität und Wärme, getrennt nach Abnehmergruppen und Ausfuhr,

5.
die Menge der energetischen und nichtenergetischen Verwendung der Energieträger.

 
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Zitierungen von § 8 EnStatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EnStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EnStatG Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche
...  6. über die Energieverwendung einschließlich der erneuerbaren Energien ( § 8 ...
§ 10 EnStatG Auskunftspflicht
... oder Flugkraftstoffe an Letztverbraucher abgeben, 12. für die Erhebung nach § 8 die Leitungen der Betriebe und Einrichtungen. Von der Auskunftspflicht nach ...
§ 12 EnStatG Verordnungsermächtigung (vom 26.11.2019)
... des Bundesrates für die nach den §§ 3, 4 Absatz 3, den §§ 5, 7 und 8 durchzuführenden Erhebungen 1. die Durchführung einer Erhebung oder die ...
§ 13 EnStatG Datenübermittlung (vom 26.11.2019)
...  (5) Die für die Genehmigung oder Förderung der in den §§ 3 bis 8 genannten Anlagen zuständigen Behörden übermitteln den statistischen Ämtern ...