Artikel 8 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (PVNeuRG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2019 OWiG § 60

In § 60 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 26 Absatz 6 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 140 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 140 Absatz 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 PVNeuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PVNeuRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 5 JStrRAnpG Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128 ) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „(§ 191a Abs. 1 des ...


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