Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 8 - Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MuFKlaG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Finanzgerichtsordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2018 FGO § 155

In § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2001 (BGBl. I S. 442, 2262; 2002 I S. 679), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 8. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3546) geändert worden ist, werden nach dem Wort „anzuwenden" ein Semikolon und die Wörter „Buch 6 der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden" eingefügt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 MuFKlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MuFKlaG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 5 eIDKGEG Folgeänderungen *) (vom 26.11.2019)
... der Bekanntmachung vom 28. März 2001 (BGBl. I S. 442, 2262; 2002 I S. 679), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Personalausweisgesetzes" ein Komma und ...