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§ 8a
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§ 8a - Gewerbesteuergesetz (GewStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002
BGBl. I S. 4167
; zuletzt geändert durch
Artikel 4
G. v. 28.02.2025
BGBl. 2025 I Nr. 69
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 611-5
Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
47 weitere Fassungen
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wird in 104 Vorschriften zitiert
Abschnitt II Bemessung der Gewerbesteuer
§ 8
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§ 9
§ 8a (weggefallen)
§ 8a wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 8
←
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§ 9
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Zitierungen von
§ 8a GewStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a GewStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewStG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 10a GewStG Gewerbeverlust
(vom 29.12.2020)
... für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7
bis
10 ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags ...
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